| Wir über uns - Werkstattrat |
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Der Werkstattrat stellt sich vor:Der Werkstattrat wird alle 4 Jahre von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bonner Werkstätten gewählt und vertritt deren Interessen. Der Werkstattrat ist dafür zuständig, dass die Gesetze und Regeln, die für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Behinderung gelten, eingehalten werden. Er hat bei vielen Dingen ein Mitwirkungsrecht.
Die Mitglieder des Werkstattrates:
Die Vertrauenspersonen des Werkstattrates:Die Vertrauenspersonen unterstützten und beraten den Werkstattrat dort, wo er es möchte.
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